Was ist eine digitale Gesundheitsanwendung und was nicht?


In dem seit Dezember 2018 geltenden Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) ist festgelegt, dass digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) nun von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben werden können und somit durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können. Doch es gibt Voraussetzungen, die eine digitale Gesundheitsanwendung erfüllen muss, damit sie die Erstattung der Krankenkasse in Anspruch nehmen kann.

In dem seit Dezember 2018 geltenden Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) ist festgelegt, dass digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) nun von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben werden können und somit durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können. Doch es gibt Voraussetzungen, die eine digitale Gesundheitsanwendung erfüllen muss, damit sie die Erstattung der Krankenkasse in Anspruch nehmen kann.

Grob gesagt muss die Anwendung einen medizinischen Zweck erfüllen und positive Versorgungseffekte erzielen, während sie gleichzeitig die Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit, Qualität und Interoperabilität erfüllt.

Nähere Informationen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Anwendung als DiGA gewertet wird, finden Sie in unserem Beitrag: Hat meine Idee eine Chance zur Digitalen Gesundheitsanwendung nach § 139e SGB V? 

Doch wie sieht das Ganze denn nun in der Praxis aus? Welche Funktionen darf eine App haben, um als DiGA zu gelten?




 

Beispiele von digitalen Gesundheitsanwendungen nach Funktionen und Zusatzfunktionen

 

Digitale Gesundheitsanwendungen als reine digitale Funktion und Prävention

Digitale Gesundheitsanwendungen müssen digital einen medizinischen Hauptzweck abbilden, der beim Patienten eine positive Entwicklung des Krankheitsverlaufs hervorruft. Eine App zur Vermeidung von Krankheiten, die für Gesunde gedacht ist, fällt nicht unter digitale Gesundheitsanwendungen.

 

Digitale Gesundheitsanwendung     Keine Digitale Gesundheitsanwendung
Begleitende App für Migränepatienten. Beinhaltet ein Symptomtagebuch, Wetterdaten, Warnungen für hohe Migränewahrscheinlichkeit und leitet den Patienten zu präventiven Verhalten und Akutbehandlungstechniken an. App für Menschen mit Migräne. Beinhaltet Symptomtagebuch und Wetterdaten, um höhere Migränewahrscheinlichkeit anzuzeigen. Keine weiteren anleitenden Maßnahmen für den Patienten.
App für Diabetes-Patienten. Zeigt visualisierte und langzeitbezogene Darstellung der Blutzuckermesswerte und gibt Therapiemaßnahmen vor. Empfohlene Insulindosis wird anhand der Messwerte berechnet. App für Diabetiker. Tagebuch, in dem Blutzuckermesswerte eingetragen werden kann. App zeigt an, wenn die Werte in einen kritischen Bereich fallen. Keine weiteren therapeutischen Maßnahmen.

 

 

Digitale Gesundheitsanwendungen in Verbindung mit Hardware

Hardware darf in einer DiGA eingebunden werden. Voraussetzung ist, dass die Hardware nicht die Hauptfunktion der digitalen Gesundheitsanwendung stellt und es sich bei der Hardware nicht um Gegenstände des alltäglichen Lebens handelt, die vom Patienten finanziert werden müssen. Auch reines Auslesen von Messdaten durch die App qualifiziert diese nicht als DiGA.

 

Digitale Gesundheitsanwendung     Keine Digitale Gesundheitsanwendung
App, die Atemaussetzer mit einem Brustgurt misst und dem Patienten ausliest. Durch diese Daten und weiteren, über eine Smartwatch gesammelten Herzfrequenzdaten, kann eine genaue Bewertung abgegeben werden und weitere Diagnostik eingeleitet werden. App, die Atemaussetzer mit einem Brustgurt misst und die so gesammelten Daten dem Patienten ausliest.
Eine App, die Schmerzpatienten an die Einnahme ihres Medikaments erinnert und Dosierungsvorschläge gibt. Eine Smartwatch kann zur Erinnerung optional eingebunden werden. Eine App, die mehrere zugelassene DiGAs auf einer Smartwatch zusammenfasst und es ermöglicht, Daten aus den einzelnen DiGAs abzulesen und einzutragen.
Eine Waage misst Gewicht und Körperfettanteil des Patienten und gibt diese an die App weiter. Die App wertet diese Daten aus und bindet sie in die komplexen anderen Funktionen ein, wie beispielsweise einem vorgeschlagenen Fitnessprogramm oder Ernährungsinformationen für Bluthochdruck-Patienten. Eine Waage misst das Gewicht und den Körperfettanteil des Patienten und gibt diese an die App weiter, die die Werte grafisch darstellt.

 

Digitale Gesundheitsanwendungen in Verbindung mit Dienstleistungen

Auch Dienstleistungen wie Beratung, Coaching oder privatärztliche Leistungen können Teil einer DiGA sein. Diese werden jedoch nicht in der Erstattung der Krankenkassen berücksichtigt und sollten nur optionaler Teil der Anwendung sein.

 

Digitale Gesundheitsanwendung     Keine Digitale Gesundheitsanwendung
App, die für Patienten mit depressiver Episode Stimmungen und Symptome aufzeichnet und dokumentiert, Anleitungen zu Entspannungsübungen und weitere therapeutische Maßnahmen gibt und darüber hinaus die Möglichkeit bietet, bei drohenden schweren Episoden den Psychotherapeuten zu verständigen. App, die als digitale Kommunikationsplattform zwischen Psychotherapeuten und Patient dient und darüber hinaus keine weiteren Funktionen bietet.
App für Patienten mit chronischen Darmerkrankungen, die ein Versorgungsmodell bietet, das beispielsweise Informationen zu Erkrankung und Ernährung liefert, Ernährungspläne aufstellt oder einen digitalen Ernährungsbegleiter zur Verfügung stellt. Bei Bedarf kann Kontakt mit einem Chatbot aufgenommen werden.     App für Patienten mit chronischen Darmerkrankungen, die den Patienten mit nichtärztlichen Dienstleistern wie Ernährungsberatern zu telefonischer Beratung oder Chat verknüpft.

 

 

Zusammenfassung der beispiele und Gegenbeispiele von DiGAs

Zusammengefasst kann man sagen, dass DiGAs positive Versorgungseffekte für den Patienten erzielen und einen medizinischen Nutzen haben müssen. Dazu zählen digitale Gesundheitsanwendungen, die beispielsweise an die Einnahme von Medikamenten erinnert oder Dosierungsvorschläge gibt, Schwangerschaften unterstützen oder für Diabetiker entwickelt worden sind. Auch Apps, die zur Kommunikation mit dem Arzt dienen, können eine DiGA sein, sofern ihr Nutzen über eine reine Kommunikationsplattform hinausgeht. Apps, die lediglich das Messergebnis eines externen Gerätes wie einer Waage abbilden, sind keine digitale Gesundheitsanwendung im Sinne der DVG.

 

Tipp:

Halten Sie sich stets den Zweck Ihrer digitalen Gesundheitsanwendung vor Augen. Ist der medizinische Nutzen rein durch die Funktionen der App gegeben? Dann haben Sie eine gute Chance, das Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu bestehen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Anwendung als digitale Gesundheitsanwendung qualifiziert oder Hilfe bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer DiGA benötigen, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.