Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) beschlossen, das die Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen effektiv voranbringen soll. In diesem Zusammenhang hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Auftrag erhalten, ein Verzeichnis mit erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsaufwendungen zu erstellen – das sogenannte DiGA-Verzeichnis. Doch warum genau ist das DiGA-Verzeichnis relevant und wie könnte es
Digitale Gesundheitsanwendungen müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um im DiGA-Verzeichnis gelistet zu werden. Fundiertes medizinisches Wissen und positive Versorgungseffekte sind die Grundlage für eine Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis. Doch neben diesen Anforderungen müssen Hersteller zahlreiche weitere Qualitätsmerkmale über verschiedene Checklisten nachweisen. Qualitätsanforderung 1: Datenschutz Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz beachten. Außerdem müssen Schutzmaßnahmen beachtet werden und ein
Seit Dezember 2019 gilt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV). Es legt fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, haben. Also eine App auf Rezept, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden kann und durch die Krankenkasse erstattet wird. Doch nicht alle digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz diGA, bestehen das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für
Datenschutz als Voraussetzung für digitale Gesundheitsanwendungen Seit Dezember 2019 gilt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), in dem unter anderem das Verschreiben von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch Ärzte oder Psychotherapeuten festgeschrieben ist. Um als digitale Gesundheitsanwendung deklariert zu werden, müssen Hersteller solcher Apps verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu bestehen. Eine dieser Voraussetzungen ist