Die Loewe Technology GmbH ist einer der renommiertesten TV und Technologie Hersteller aus Deutschland, der mit vielseitigen Distributionsmodellen den internationalen Markt bedient. Um die Digitalisierung des Distributionsmodelles voranzutreiben, die eigene Effizienz zu steigern und zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen, beauftragte Loewe das Digitalisierungsunternehmen code’n’ground mit der Entwicklung eines internationalen Webportals, das den gesamten Customer Lifecycle des Unternehmens abdeckt. Von Presales- bis zu
PathoBot zielt auf die Entwicklung einer Softwarelösung ab, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz die Erkennung und Analyse von Erregerübertragungen in Krankenhäusern schnell, zuverlässig und umfassend ermöglichen soll.
Code’n’Ground bekommt erneut einen Forschungsauftrag mit ZIM bewilligt Arztbesuch per Internet, Ultraschall “to go”, 3D-Datenbrille im OP – die Digitalisierung hat die Medizin erfasst. Der Anamneseprozess aber auch die Heilungsmethoden werden sich durch Apps, Clouds und Roboter zunehmend weiter verändern. Durch ein gemeinsames Forschungsprojekt mit der privaten Hochschule für Wirtschaft und Technik gGmbH (PHWT) ist die Code’n’Ground AG dabei, einen
Als akkreditiertes Prüflabor für das mechanische Testing chirurgischer Implantate, Instrumente, Werkstoffe und anderer Medizinprodukte (wie Spritzen, Kanülen und Konnektoren) hat sich die SpineServ GmbH & Co KG aus Ulm an uns gewendet, um ihren sensiblen Prüfprozess zu digitalisieren und infolgedessen zu optimieren. Dafür stehen wir als Digitalisierungspartner mit Erfahrung in der medizinischen Branche an der Seite des Prüflabors. Das Projekt
In dem seit Dezember 2018 geltenden Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) ist festgelegt, dass digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) nun von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben werden können und somit durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können. Doch es gibt Voraussetzungen, die eine digitale Gesundheitsanwendung erfüllen muss, damit sie die Erstattung der Krankenkasse in Anspruch nehmen kann. Grob gesagt muss die Anwendung einen medizinischen Zweck
Hersteller, die mit Ihren digitalen Gesundheitsanwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden wollen, sind dazu verpflichtet, zunächst deren positive Versorgungseffekte nachzuweisen. Nur eine Anforderung von vielen – aber was steckt hinter diesem sogenannten positiven Versorgungseffekt? Wie der Begriff es andeutet, muss durch die Anwendung der DiGA ein positiver Nutzen entstehen und das vor allem für den Patienten. Dabei kann dieser positive
Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) beschlossen, das die Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen effektiv voranbringen soll. In diesem Zusammenhang hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Auftrag erhalten, ein Verzeichnis mit erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsaufwendungen zu erstellen – das sogenannte DiGA-Verzeichnis. Doch warum genau ist das DiGA-Verzeichnis relevant und wie könnte es
Digitale Gesundheitsanwendungen müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um im DiGA-Verzeichnis gelistet zu werden. Fundiertes medizinisches Wissen und positive Versorgungseffekte sind die Grundlage für eine Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis. Doch neben diesen Anforderungen müssen Hersteller zahlreiche weitere Qualitätsmerkmale über verschiedene Checklisten nachweisen. Qualitätsanforderung 1: Datenschutz Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz beachten. Außerdem müssen Schutzmaßnahmen beachtet werden und ein
Seit Dezember 2019 gilt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV). Es legt fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, haben. Also eine App auf Rezept, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden kann und durch die Krankenkasse erstattet wird. Doch nicht alle digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz diGA, bestehen das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für
Datenschutz als Voraussetzung für digitale Gesundheitsanwendungen Seit Dezember 2019 gilt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), in dem unter anderem das Verschreiben von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch Ärzte oder Psychotherapeuten festgeschrieben ist. Um als digitale Gesundheitsanwendung deklariert zu werden, müssen Hersteller solcher Apps verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu bestehen. Eine dieser Voraussetzungen ist