Seit Dezember 2019 gilt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV). Es legt fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, haben. Also eine App auf Rezept, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden kann und durch die Krankenkasse erstattet wird. Doch nicht alle digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz diGA, bestehen das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für