Sie haben eine Idee für eine digitale Gesundheitsanwendung und möchten mit dieser ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Doch wie funktioniert die Aufnahme und was müssen Sie beachten? Hersteller, die an einer Aufnahme im DiGA-Verzeichnis interessiert sind, müssen ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Das BfArM prüft die Angaben der Hersteller bezüglich der Eigenschaften ihrer Produkte und analysiert