Tag: BfArM

15
May

Das DiGA-Verzeichnis und seine (Marketing-) Relevanz

Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) beschlossen, das die Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen effektiv voranbringen soll. In diesem Zusammenhang hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Auftrag erhalten, ein Verzeichnis mit erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsaufwendungen zu erstellen – das sogenannte DiGA-Verzeichnis. Doch warum genau ist das DiGA-Verzeichnis relevant und wie könnte es

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14
May

Hat meine Idee eine Chance zur Digitalen Gesundheitsanwendung nach § 139e SGB V?

Seit Dezember 2019 gilt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV). Es legt fest, dass Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, haben. Also eine App auf Rezept, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden kann und durch die Krankenkasse erstattet wird. Doch nicht alle digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz diGA, bestehen das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für

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14
May

Von der Idee zur digitalen Gesundheitsanwendung: In 4 Schritten zum Erfolg

Sie haben eine Idee für eine digitale Gesundheitsanwendung und möchten mit dieser ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Doch wie funktioniert die Aufnahme und was müssen Sie beachten? Hersteller, die an einer Aufnahme im DiGA-Verzeichnis interessiert sind, müssen ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Das BfArM prüft die Angaben der Hersteller bezüglich der Eigenschaften ihrer Produkte und analysiert

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