Datenschutz als Voraussetzung für digitale Gesundheitsanwendungen Seit Dezember 2019 gilt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), in dem unter anderem das Verschreiben von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch Ärzte oder Psychotherapeuten festgeschrieben ist. Um als digitale Gesundheitsanwendung deklariert zu werden, müssen Hersteller solcher Apps verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um das strenge Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu bestehen. Eine dieser Voraussetzungen ist