Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) beschlossen, das die Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen effektiv voranbringen soll. In diesem Zusammenhang hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Auftrag erhalten, ein Verzeichnis mit erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsaufwendungen zu erstellen – das sogenannte DiGA-Verzeichnis. Doch warum genau ist das DiGA-Verzeichnis relevant und wie könnte es
Digitale Gesundheitsanwendungen müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um im DiGA-Verzeichnis gelistet zu werden. Fundiertes medizinisches Wissen und positive Versorgungseffekte sind die Grundlage für eine Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis. Doch neben diesen Anforderungen müssen Hersteller zahlreiche weitere Qualitätsmerkmale über verschiedene Checklisten nachweisen. Qualitätsanforderung 1: Datenschutz Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz beachten. Außerdem müssen Schutzmaßnahmen beachtet werden und ein
Sie haben eine Idee für eine digitale Gesundheitsanwendung und möchten mit dieser ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Doch wie funktioniert die Aufnahme und was müssen Sie beachten? Hersteller, die an einer Aufnahme im DiGA-Verzeichnis interessiert sind, müssen ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Das BfArM prüft die Angaben der Hersteller bezüglich der Eigenschaften ihrer Produkte und analysiert