In dem seit Dezember 2018 geltenden Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) ist festgelegt, dass digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) nun von Ärzten oder Psychotherapeuten verschrieben werden können und somit durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können. Doch es gibt Voraussetzungen, die eine digitale Gesundheitsanwendung erfüllen muss, damit sie die Erstattung der Krankenkasse in Anspruch nehmen kann. Grob gesagt muss die Anwendung einen medizinischen Zweck
Hersteller, die mit Ihren digitalen Gesundheitsanwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden wollen, sind dazu verpflichtet, zunächst deren positive Versorgungseffekte nachzuweisen. Nur eine Anforderung von vielen – aber was steckt hinter diesem sogenannten positiven Versorgungseffekt? Wie der Begriff es andeutet, muss durch die Anwendung der DiGA ein positiver Nutzen entstehen und das vor allem für den Patienten. Dabei kann dieser positive
Der Deutsche Bundestag hat am 7. November 2019 das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV) beschlossen, das die Digitalisierung und Innovation im deutschen Gesundheitswesen effektiv voranbringen soll. In diesem Zusammenhang hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Auftrag erhalten, ein Verzeichnis mit erstattungsfähigen digitalen Gesundheitsaufwendungen zu erstellen – das sogenannte DiGA-Verzeichnis. Doch warum genau ist das DiGA-Verzeichnis relevant und wie könnte es
Sie haben eine Idee für eine digitale Gesundheitsanwendung und möchten mit dieser ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Doch wie funktioniert die Aufnahme und was müssen Sie beachten? Hersteller, die an einer Aufnahme im DiGA-Verzeichnis interessiert sind, müssen ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Das BfArM prüft die Angaben der Hersteller bezüglich der Eigenschaften ihrer Produkte und analysiert
Digitale Gesundheitsanwendungen können seit Dezember 2019 laut dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) von Ärzten oder Psychotherapeuten an gesetzlich Versicherte verschrieben werden. Es gibt nun also Apps auf Rezept. Doch was sich viele Versicherte dabei fragen: Sind meine Daten denn überhaupt sicher, wenn ich die Anwendung eines Drittanbieters für medizinische Zwecke nutze? Gerade in einem sensitiven Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss sichergestellt werden,
Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Sie haben im App Store eine kostenlose Spiele-App heruntergeladen. In Ihrem Spiel haben Sie 3 Versuche eine Aufgabe zu bewältigen. Nach diesen 3 Versuchen müssen Sie 1 Stunde warten, um 3 weitere Versuche zu bekommen. Sie werden ungeduldig und möchten nicht warten. Daher erwerben Sie kostenpflichtig weitere Versuche, um direkt weiter spielen zu