Hersteller, die mit Ihren digitalen Gesundheitsanwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden wollen, sind dazu verpflichtet, zunächst deren positive Versorgungseffekte nachzuweisen. Nur eine Anforderung von vielen – aber was steckt hinter diesem sogenannten positiven Versorgungseffekt? Wie der Begriff es andeutet, muss durch die Anwendung der DiGA ein positiver Nutzen entstehen und das vor allem für den Patienten. Dabei kann dieser positive